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"Schutzstreifen" in der Königstraße
Anfrage
Seit Freigabe der Königstraße nach Ausbau/Sanierung für den Verkehr wurde Kritik an der Breite der Schutzstreifen bzw. in diesem Zusammenhang am Gefährdungspotenzial für Radfahrer/innen laut.
Lt. “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen” (ERA) hat die Breite eines Schutzstreifens mind. 1,25 m zu betragen, zzgl. 50 cm Sicherheitsabstand zu parkenden Kfz (= 1,75 m gesamt). Gegen eine breitere Ausführung von Schutzstreifen spricht häufig die verbleibende Restbreite der Fahrbahn, diese soll 4,50 m betragen. (Ausnahmen davon sind jedoch möglich.)
Aktuelle Messungen in der Königstraße haben eine Breite der Schutzstreifen von 0,90 m Breite und 0,50 m Gosse = 1,40 m ergeben, so dass eine Verbreiterung um mindestens 0,35 m nötig ist, damit die vorhandenen “Schutzstreifen” ihrem Namen gerecht werden können.
Die verbleibende Fahrbahnbreite beträgt 5,00 m (d.h. knapp 2,50 m pro Fahrbahn), so dass zumindest eine Verbreiterung der Schutzstreifen um jeweils 0,25 m machbar ist (siehe oben: Kfz-Fahrbahnbreite 4,50 m).
Da sich Radfahrer/innen aufgrund der zu geringen Breite der Schutzstreifen in permanenter Gefahr befinden, von ausparkenden Autos bzw. sich öffnenden Autotüren getroffen bzw. vom Rad gerissen zu werden und sich entsprechend zu verletzen (oder Schlimmeres), stellt sich folgende
Frage an die Verwaltung:
1. Warum werden die Mindeststandards an Fahrbahnbreiten für Radfahrer (je Schutzstreifen 1,65 m) und Kfz (je Fahrstreifen 2,25 m, s. oben) nicht eingehalten angesichts der Tatsache, dass die Schutz-, besser gesagt Angebotsstreifen von Kfz überfahren werden dürfen?