Anfrage Nr. 15-0962/2026:
Baumschutzmaßnahmen Große Düwelstraße/Kleine Düwelstraße

Inhalt der Drucksache:

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Baumschutzmaßnahmen Große Düwelstraße/Kleine Düwelstraße

2023 wurde in einer Anfrage (Ds.-Nr. 15-2558/2023) auf den erforderlichen Schutz von
Straßenbäumen im Bereich Große Düwelstraße/Kleine Düwelstraße hingewiesen, da diese durch
viele dort abgestellte Fahrräder beschädigt werden. Laut der Antwort der Verwaltung sind
„ordnungsdienstliche Maßnahmen nur möglich, wenn es am Baum zu tatsächlichen Schäden
(Baumschutzsatzung §3 (2) i).) durch das Anschließen eines Fahrrades kommt UND die belegbaren
Eigentümer*innen des Fahrrades namentlich bekannt sind. Durch das Abstellen und Anschließen
eines Fahrrades treten in der Regel keine Schäden am Baum auf.“
Trotz dieses Hinweises wurde ein Jungbaum im Kreuzungsbereich nicht geschützt. Seit Jahren wird
dasselbe Fahrrad am Stamm angeschlossen. Selbst niedrigschwellige Schutzmaßnahmen (z.B. ein
Hinweisschild mit der Bitte um Entfernung des Rades) wurden nicht ergriffen, so dass der Baum sich
mittlerweile zur Fahrbahn neigt und vermutlich wegen einer Verkehrsgefährdung in den kommenden
Jahren entfernt werden muss (siehe Foto).

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wieso werden keine niedrigschwelligen Schutzmaßnahmen ergriffen, d.h. Eigentümer nicht
durch Hinweisschilder zum Entfernen von unsachgemäß abgestellten Fahrrädern
aufgefordert?
2. Welche Kosten entstehen für das Fällen und die Neupflanzung eines Baumes?
3. Soll die Baumallee in der Großen Düwelstraße vollständig entfernt und nicht wieder errichtet
werden?