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Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Limmer
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dringend und unmittelbar Maßnahmen zur Gebäudesicherung der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Limmer per Ersatzvornahme durchzuführen. Die anfallenden Kosten sind vom Eigentümer einzufordern.
Begründung
Der Dachstuhl der denkmalgeschützten Altgebäude ist stark beschädigt. Die Gebäude sind der Witterung schutzlos ausgesetzt und weisen erhebliche Schäden auf. Die GP Papenburg Baugesellschaft mbH hat einen Abrissantrag gestellt und weitere Rechtsmittel zur Durchsetzung angekündigt. Die Gebäudesicherung per Ersatzvornahme ist laut Gerichtsentscheid rechtmäßig und nun dringend erforderlich.