Drucksache Nr. 15-0958/2004:
Bebauungsplan Nr. 1261, 1. Änderung,
Am Mittelfelde/Karlsruher Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0958/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1261, 1. Änderung,
Am Mittelfelde/Karlsruher Straße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung:
- Veränderung der zulässigen baulichen Ausnutzung und der Bauweise in einem Mischgebiet -
entsprechend Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in
folgender Form:
- Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats -
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Das beabsichtigte Vorhaben ist unter Gendergesichtspunkten weitestgehend neutral. Mit der B-Plan-Änderung soll der Bau von familienfreundlichen Reihenhäusern in einem zentralen, gut erschlossenen Bereich des Stadtteiles Mittelfeld ermöglicht werden.

Eine Grundschule, Einkaufsmöglichkeiten und Bushaltestelle befinden sich im Umfeld des Vorhabens.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Der Geltungsbereich der Planänderung liegt unmittelbar am westlichen Zugang zum Stadtteil Mittelfeld. Zur Zeit wird das Grundstück als Gebrauchtwagenhandel genutzt. Ein genehmigtes Hotelprojekt wurde wegen fehlender Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg nicht umgesetzt, sodass die heutige Situation städtebaulich nicht befriedigt. Mit der Planänderung sollen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Wohnbauvorhaben geschaffen werden, welches zur Differenzierung des Wohnungsbestandes im Mittelfeld beiträgt und die städtebauliche Situation spürbar aufwertet.

Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) entspricht den Grundsätzen, die der Rat am 25.01.1996 beschlossen hat (Drucksache Nr. 958/95).

Der bisher rechtsverbindliche Bebauungsplan sah entlang der Straße "Am Mittelfelde" und der Karlsruher Straße eine IV-geschossige Bebauung vor.

61.2 (alt) / 61.12 (neu)
Hannover / 26.04.2004