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Die Straßenumbenennung soll in Anbetracht des Wirkens von Konrad Lorenz erfolgen. Alle Anlieger*innen sind von der damit verbundenen Adressänderung geschlechterunabhängig gleichermaßen betroffen.
In Bezug auf die Fragestellungen der Klimawirkungsprüfung ist die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen neutral zu bewerten. Infolgedessen ergibt sich aus dieser Entscheidung kein klimaspezifischer Handlungsbedarf.
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.
Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat in seiner Sitzung vom 15.04.2021 mit der Drucksache Nr. 15-0861/2021 (siehe Anlage 2) mehrheitlich beschlossen, ein Verfahren u.a. zum Konrad-Lorenz-Platz einzuleiten, welches ggf. dessen Umbenennung zum Ziel hat. Dabei stützt sich das Gremium zunächst auf das Ergebnis des Abschlussberichtes des Beirates zur wissenschaftlichen Betrachtung namensgebender Persönlichkeiten aus dem September 2018 zu Konrad Lorenz. Dieser im Auftrag des Rates der Landeshauptstadt Hannover eingesetzte Beirat, bestehend aus verschiedenen Persönlichkeiten der Stadtgesellschaft und wissenschaftlicher Expertise, hat insgesamt 493 Straßennamen betrachtet. Für 17 davon wurde die Namensänderung empfohlen, so auch für den Konrad-Lorenz-Platz.
Der Nobelpreisträger Konrad Lorenz (1903-1989) ist vor allem als Vertreter der vergleichenden Verhaltensforschung bekannt. Von 1961-1973 war er Direktor des Max-Planck-Instituts für Verhaltensphysiologie. Über populärwissenschaftliche Publikationen ist er auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden. Konrad Lorenz war seit 1938 Mitglied der NSDAP und Mitarbeiter des rassepolitischen Amtes. 1940 erhielt er eine Professur für Psychologie an der Universität Königsberg. Als psychologischer Gutachter war er an einer „rassehygienischen“ Untersuchung von Pol*innen mit deutschen Vorfahren beteiligt. In dieser Zeit unterstützte und verbreitete er die rassistische Ideologie des Nationalsozialismus. Nach 1945 distanzierte er sich nicht von seinen Äußerungen und schönte seine Biographie. Der Beirat hat empfohlen, den Konrad-Lorenz-Platz umzubenennen, weil Konrad Lorenz sich in seinen Veröffentlichungen „eindeutig zur rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus positioniert“ hat und praktische Konsequenzen daraus gefordert hat („Ausmerzen des Übels“). Damit hat er nach Ansicht des Beirats „aktiv am Unrechtssystem mitgewirkt“ und „Ziele und Wertvorstellungen unterstützt, die im Widerspruch zu den Grundrechten und der Verfassung stehen“. Ein ausführliches Gutachten ist im „Lexikon städtischer Ehrungen in Hannover“ auf
http://www.hannover.de/lexikon-ehrungen zu finden.
Ergänzend zu diesen Erkenntnissen beinhaltet der mehrheitlich gefasste Beschluss des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld vom 15.04.2021 die Betrachtung weiterer historischer Quellen als nächsten Verfahrensschritt. Diese durch die Erinnerungskultur der Landeshauptstadt Hannover, Bereich 41.7 (ehemals Sachgebiet 41.03), vorgenommenen Recherchen haben keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben, die zu einer anderen Bewertung führen würden, als sie der Beirat in seinem Abschlussbericht genannt hat. Die Empfehlung des Beirates zur wissenschaftlichen Betrachtung namensgebender Persönlichkeiten ist durch diese aktuelle Forschung nochmals bestätigt worden.
Die Umbenennungsabsicht zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich auch aus der aktuell geplanten Überbauung des ursprünglich als Konrad-Lorenz-Platz geplanten Bereichs. Der Platz wurde nie ausgebaut, vielmehr entstehen nunmehr im nördlichen Platzbereich Reihenhäuser, welche über eine bereits in Heinz-Hartnack-Weg (Drucksache Nr. 15-1385/2014) benannte, aber örtlich bisher nicht vorhandene neue Wegefläche erreicht werden. Damit ist der Platz als solcher in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden und es verbleibt im südlichen Bereich der Weg, welcher am Gebäude Konrad-Lorenz-Platz 1 entlangführt und nunmehr den Namen Arnikaweg erhalten soll.
Am 12.02.2026 fand, ebenfalls entsprechend der beschlossenen Drucksache Nr. 15-0861/2021, als nächster Schritt eine Informationsveranstaltung für die Anlieger*innen des Konrad-Lorenz-Platzes statt. In dieser wurden die historischen Hintergründe der Namensänderung sowie der Ablauf des weiteren Verfahrens erläutert. Im Einladungsschreiben hatte der Stadtbezirksrat bereits eine Benennung nach Hildegard Braukmann angeregt. Die Anlieger*innen wurden jedoch auch darum gebeten, eigene Vorschläge in die Umbenennung einzubringen. Während der Veranstaltung haben die teilnehmenden Anlieger*innen angeregt, den Straßennamen Konrad-Lorenz-Platz beizubehalten und mit einem erläuternden Hinweistext zu versehen. Des Weiteren wurde sich gegen einen langen Personennamen als neue Bezeichnung ausgesprochen. Gewünscht ist eher ein kurzer neutraler Name, beispielsweise nach einer Pflanze.
Mit Schreiben vom 05.03.2026 erfolgte die Anhörung der von einer Adressänderung betroffenen Personen nach den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
41 Anlieger*innen wurden angeschrieben und um eigene Namensvorschläge sowie die Mitteilung ihrer Anregungen und Bedenken gebeten. Die Verwaltung hat keinerlei Rückmeldungen erreicht.
Somit sind bei der Verwaltung auch keine Vorschläge für einen neuen Straßennamen eingegangen. Aufgrund der geäußerten Bitte während der Informationsveranstaltung, haben sich Mitglieder des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld nochmals mit geeigneten Namensvorschlägen beschäftigt und sich mehrheitlich für die Benennung nach der Pflanze Arnika ausgesprochen. Arnika (Arnica) ist eine
Pflanzengattung in der
Familie der
Korbblütler (Asteraceae).
Durch den Beschluss der Drucksache Nr. 15-0861/2021 hat der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld seine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema der Straßenumbenennungen aus historischen, in der Biographie von Namensgeber*innen liegenden Gründen deutlich gemacht. Bereits der Beirat zur wissenschaftlichen Betrachtung namensgebender Persönlichkeiten hat seine Empfehlungen umfassend abgewogen, was auch die Anzahl an überprüften Straßennamen im Verhältnis zu den tatsächlich ausgesprochenen Umbenennungsvorschlägen zeigt. Der Stadtbezirksrat hat darüber hinaus eine weitere Begutachtung neuerer Quellen zu den Personen beauftragt, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen und für die der Beirat eine Umbenennung empfohlen hat. Mit dem vorliegenden Einleitungsbeschluss sowie den Ausführungen in der Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger*innen hat das Gremium fundiert dargelegt, dass es sich von Konrad Lorenz als zu ehrende Persönlichkeit und Namensgeber eines Platzes abwenden möchte, da diese Benennung nach den heutigen demokratischen Grundwerten fragwürdig ist und sich der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld nicht mit den Handlungen und Wertvorstellungen dieser Person unter besonderer Bezugnahme auf sein unterstützendes Wirken im Nationalsozialismus identifiziert. Dies kann nur mit dem Wegfall der Straßenbezeichnung Konrad-Lorenz-Platz gelingen.
Grundstücksbezeichnungen dienen zunächst der Ordnungsfunktion, um das Auffinden von Anlieger*innen zu ermöglichen. Sie sind historische - wie auch aktuelle - Quellen, mit denen eine Ehrung von Persönlichkeiten verbunden ist. Allein durch die begrenzte Anzahl der für eine Benennung zur Verfügung stehenden Örtlichkeiten ist mit einem Straßennamen eine besondere, dauerhafte Würdigung der namensgebenden Person verbunden und stellt gleichzeitig auch einen Akt der politischen Identitätsstiftung dar. Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld schließt sich der Auffassung des städtischen Beirats an, dass diese Würdigung im Fall Konrad Lorenz in der heutigen Zeit nicht mehr angemessen ist und distanziert sich mit seinem Beschluss zu einem Umbenennungsverfahren von dessen Taten, Wirken und politischer Haltung. Diesem Wunsch der eindeutigen Abkehr von einer namensgebenden Person wird durch die Installation eines erläuternden Legendenschildes unter Beibehaltung des bisherigen Straßennamens nicht gerecht, sodass eine differenzierte Auseinandersetzung mit einer kritisch zu betrachtenden Person nicht möglich ist. Denn mit dem Namen bliebe die damit verbundene Ehrung weiterhin im Stadtbild sowie auf Karten, in Nachweisen und diversen öffentlichen und privaten Registern präsent und in Gebrauch.
Demgegenüber stehen die Belastungen der Anlieger*innen, die mit der Adressänderung durch den Straßennamenswechsel einhergehen. Diese sind vergleichbar mit dem Aufwand nach einem Umzug. Dieser wird allerdings durch die vorgeschriebene einjährige Übergangszeit sowie die Bekanntgabe der Änderung an viele Institutionen durch die Landeshauptstadt Hannover reduziert. Bei einer Änderung der Grundstücksbezeichnung (Straßenname und/oder Hausnummer) bleibt während der Übergangszeit die alte neben der neuen Bezeichnung bestehen. Die Änderungen in den Bürgerämtern wie Ausweispapiere und Zulassungsbescheinigungen werden während dieses Zeitraums für die Betroffenen kostenlos vorgenommen. Die Verwaltung teilt die Umbenennung auch Institutionen wie Grundbuchamt, Finanzamt, Deutsche Post, Citipost, enercity und Weiteren mit. Diese verarbeiten den Wechsel des Straßennamens dann in eigener Zuständigkeit in ihrem Bereich, wofür in der Regel keine Gebühren erhoben werden. Die Betroffenen müssen jedoch auf eigene Kosten die Namensänderung in ihrem Geschäfts- bzw. Privatbereich mitteilen und ggf. Briefköpfe, Dokumente u.a. in diesem Übergangsjahr ändern bzw. ändern lassen. Insgesamt lässt sich eine Kosten- und Aufwandsbelastung der Anlieger*innen insofern nicht vollkommen vermeiden, wird durch die genannten Maßnahmen jedoch auf ein zumutbares Maß reduziert.
Nach Würdigung der dargelegten Aspekte ist das Interesse des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld an der Abkehr von der Person Konrad Lorenz höher zu bewerten als die mit der Straßennamensänderung verbundene Belastungen der betroffenen Personen. Ein Anspruch auf die Beibehaltung eines Straßennamens besteht - auch grundsätzlich - nicht.