Drucksache Nr. 15-0956/2020:
Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Auf dem Loh

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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15-0956/2020
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Schulergänzende Betreuungsmaßnahme an der Grundschule Auf dem Loh

Antrag,

zu beschließen

dem Förderverein „Freunde und Förderer der Grundschule Auf dem Loh e. V.“ für die Fortsetzung der an der Schule laufenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme bis zum Schuljahresende 2020/2021 Mittel in Höhe von bis zu 24.639,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Betreuungsangebot richtet sich gleichermaßen an Mädchen und Jungen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24304
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 24.639,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -24.639,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -24.639,00 €

Begründung des Antrages

Der Förderverein „Freunde und Förderer der Grundschule Auf dem Loh e. V.“ bietet seit dem 03.09.1998 den Schüler*innen eine schulergänzende Betreuung an. Dieses Angebot möchte der Förderverein im Schuljahr 2020/2021 fortsetzen.

Die schulergänzende Betreuung wird an Schultagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr angeboten. In den Ferien (mit Ausnahme einer teilweisen Schließzeit in den Oster-, Sommer- und Herbstferien) findet die Betreuung von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Die Betreuung schließt einen Mittagstisch ein. Der Elternbeitrag beträgt 186,00 Euro pro Kind und Monat. Zusätzlich ist pro Kind ein monatliches Essengeld von 30,00 Euro zu zahlen. Für Kinder aus finanziell schwach gestellten Familien wird ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 70 Euro erhoben. Insgesamt stehen bis zu 20 Betreuungsplätze zur Verfügung.

Schulergänzende Betreuungsmaßnahmen bedürfen seit 2009 aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen des Kultusministeriums einer Betriebserlaubnis. Für die Erteilung der Betriebserlaubnis wird das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in Verbindung mit der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1.DVO-KiTaG) zugrunde gelegt. Tarifgerechte Anpassungen der Personalkosten für das notwendige pädagogische Fachpersonal der schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen werden im Rahmen der städtischen Zuwendung berücksichtigt.

Im Rahmen der "Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung“ (Info-DS 0881/2017) wurden die Auswirkungen der flächendeckenden Umsetzung auf die sozialpädagogischen Gruppenbetreuungen (Horte, innovative Modellprojekte, schulergänzende Betreuung) aufgearbeitet. Die Abgabe einer Interessenbekundung zur Einführung des Ganztagsbetriebes zum nächstmöglichen Termin befindet sich derzeit im schulinternen Entscheidungsprozess.

An Grundschulen, mit am Standort integrierten außerschulischen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder – werden gemäß der Drucksache Stufenplan (DS 1714/2018) - frühzeitig und vorbereitend Planungsgespräche mit den vor Ort Beteiligten geführt, mit dem Ziel der Zusammenführung - ab Beginn des Ganztagsbetriebs an der Grundschule. Die dadurch freiwerdenden Räume können entsprechend in die Bauplanung der Grundschule einbezogen werden. Die räumliche Ressource kann somit qualitativ für den Ganztag der Grundschule genutzt werden.

Auf Grundlage der Drucksache „Vorüberlegungen zum weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021“ (DS 0669/2017) wird - unter Berücksichtigung der erweiterten Flächen für den Ganztagsbereich auf Basis des Standardraumprogramms für Grundschulen (u.a. Mensa und Freizeitbereich) – der Ausbau zur Ganztagsgrundschule hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und baulichen Umsetzung geprüft. Die Realisierung der Vorhaben steht daher im Zusammenhang zu den baulichen Anforderungen des einzelnen Schulstandortes.
40.12 
Hannover / 05.05.2020