Drucksache Nr. 15-0956/2019 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover zu TOP 8.2.2. Instandsetzung von Straßen in Kaltbauweise (Ds 15-0819/2019)
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 27.03.2019
TOP 8.2.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0956/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover zu TOP 8.2.2. Instandsetzung von Straßen in Kaltbauweise (Ds 15-0819/2019)
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 27.03.2019
TOP 8.2.2.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt modifiziert:

Die Verwaltung wird gebeten,

1. den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide schriftlich oder im Rahmen eines Sachstandberichts in einer der nächsten Sitzungen über die technischen Voraussetzungen für Instandsetzungen von Straßen in Kaltbauweise zu informieren,

2. die nach dieser Methode im gesamten Stadtgebiet bereits instandgesetzten Straßen der letzten 10 Jahre zu benennen,

3. die im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide bereits als sanierungsbedürftig eingestuften Straßen dahingehend zu untersuchen, ob hierfür ggf. auch eine Instandsetzung in Kaltbauweise in Betracht kommt sowie weitere Straßen im Stadtbezirk zu benennen, für die eine Instandsetzung in Kaltbauweise in Betracht kommen könnte.

Entscheidung

Die Instandsetzung von Straßen beinhaltet bauliche Maßnahmen, die auf zusammenhängenden Flächen i.d.R. mindestens in Fahrstreifenbreite ausgeführt werden. Nach dem Regelwerk ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen) stehen verschiedene Instandsetzungsverfahren zur Verfügung. Welches Instandsetzungsverfahren geeignet ist, richtet sich nach dem vorhandenen Schadensbild der Straße.
1. Oberflächenbehandlung (OB)
- Aufbringen einer Bitumenemulsion mit abschließender Splittabstreuung
2. Asphaltmischgut für Dünne Asphaltdeckschichten im Kalteinbauweise (kurz: DSK)
- Aufbringen einer kalten Asphaltdeckschicht

3. Asphaltmischgut für Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung (DSH-V)
- Aufbringen einer heißen Asphaltdeckschicht
4. Ersatz einer Asphaltdeckschicht (EAD)
- Einbau einer Asphaltdeckschicht in Heißbauweise

Diese baulichen Maßnahmen dienen der Substanzerhaltung und bzw. oder der Verbesserung von Oberflächeneigenschaften.

Zu 1:
Das Verfahren DSK kann nur bei bestimmten Schadensbildern nachhaltig umgesetzt werden.
Dies ist der Fall wenn nur folgende Mängel bzw. Schäden vorliegen:
- Rauheit der Oberfläche durch Bindemittelanreicherung oder polierte Kornoberfläche ist eingeschränkt
- Ausmagerungen an der Oberfläche sind ersichtlich
- Kornausbrüche an der Oberfläche sind ersichtlich
- Nur wenn Netzrisse und Flickstellen in einem sehr begrenztem Umfang vorliegen, ist eine DSK noch sinnvoll.

Bei Vorliegen von Schäden, die sich durch Verformungen zeigen (z.B. Spurrinnen) oder auf mangelnde Tragfähigkeit hindeuten oder wenn einzelne Risse vorliegen, dann ist eine DSK nicht geeignet.
Des Weiteren sind Erfahrungswerte bezüglich dieser Bauweise und Ergebnisse von Baugrunduntersuchungen bei der Auswahl des Instandsetzungsverfahrens nicht außer Acht zu lassen.
Das Instandsetzungsverfahren ist somit nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen geeignet und kommt im Stadtgebiet eher selten zum Einsatz.

Zu 2:
In folgenden Straßen wurde eine DSK in 2018 umgesetzt:
- Garbeweg (Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld)
- Lothringer Straße (Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode)

Zu 3:
Die Straßen im Stadtbezirk 3 Bothfeld-Vahrenheide, für die eine Deckschichtsanierung vorgesehen ist, wurden fachlich auf vorhandene Schadensbilder untersucht. Zur Festlegung der Instandsetzung wurde der Zustand visuell erfasst sowie eine Baugrunduntersuchung durchgeführt.
Aufgrund der uns vorliegenden Ergebnisse ist keine der vorgesehenen Straßen für die Instandsetzung mit einer Dünnen Asphaltdeckschicht in Kalteinbauweise geeignet. Zurzeit sind keine Straßen bekannt bei denen dieses Instandsetzungsverfahren in Frage kommt.