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verwandte Drucksachen:
15-0956/2009 (Originalvorlage) |
> 1. Neufassung der Originalvorlage |
> 1. Entscheidung zur Neufassung |
15-0956/2009 (Originalvorlage) |
> 1. Neufassung der Originalvorlage |
> 1. Entscheidung zur Neufassung |
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Region Hannover zu verhandeln, um in der Ricklinger Masch ein geeignetes Areal zur Nutzung als Grill- und Partyplatz auszuweisen und dieses mit ausreichenden Müllentsorgungsbehältern auszustatten. Außerhalb dieses Gebietes soll sie Grill- und Partytreiben verbieten.
Um einem generellen Verbot von Grillpartys im Landschaftsschutzgebiet zuvorzukommen – ähnlich dem bereits erlassenen Grillpartyverbot am Maschteich – wäre ein ausgewiesener Grillplatz eine letzte Möglichkeit, auch den Interessen der Partygänger entgegenzukommen.