Antrag Nr. 15-0956/2009:
Vermüllung im Landschaftsschutzgebiet der Ricklinger Masch

Inhalt der Drucksache:

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Vermüllung im Landschaftsschutzgebiet der Ricklinger Masch

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Ricklinger Masch ein geeignetes Areal zur Nutzung als Grill- und Partyplatz auszuweisen und dieses mit ausreichenden Müllentsorgungsbehältern auszustatten. Außerhalb dieses Gebietes soll sie Grill- und Partytreiben verbieten.

Begründung

Wie am Morgen des 26. 04. nicht zu übersehen war, braucht das Wetter nur hinreichend schön zu werden, dass eine Vielzahl von wilden Partys im Landschaftsschutzgebiet stattfinden, deren hinterlassener Müll dann liegenbleibt und für Mensch und Tier zum Problem wird. Erholungssuchende ärgern sich über den Anblick, geschützte Vogelarten hingegen müssen ihre Jungtiere durch die Müllberge zum Wasser navigieren. Das widerspricht dem Schutz- und Erholungsgedanken der Ricklinger Masch.

Um einem generellen Verbot von Grillpartys im Landschaftsschutzgebiet zuvorzukommen – ähnlich dem bereits erlassenen Grillpartyverbot am Maschteich – wäre ein ausgewiesener Grillplatz eine letzte Möglichkeit, auch den Interessen der Partygänger entgegenzukommen.