Anfrage Nr. 15-0955/2019:
Informationsstände in der Fußgängerzone

Inhalt der Drucksache:

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Informationsstände in der Fußgängerzone

Immer wieder gibt es Beschwerden von Passanten und Gewerbetreibenden in der Innenstadt über Belästigungen durch Informationsstände in der Fußgängerzone. Die Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover enthält hierzu insbesondere im
§ 17 einige Maßgaben für die Pflichten des Inhabers dieser Sondernutzungserlaubnis.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die die Verwaltung:

1. Besteht die Möglichkeit, die Anträge auf Sondernutzung zu verweigern, wenn es in der Vergangenheit durch den Antragsteller Verstöße gegen die Vorschriften in Verbindung mit der Erlaubniserteilung gegeben hat?

2. Ist es zulässig, dass an solchen Informationsständen Abos und Mitgliedschaften angeboten und abgeschlossen werden?

3. Wie überwacht die Verwaltung die Einhaltung der Auflagen, die in Verbindung mit der Nutzungserlaubnis erteilt wurden?