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Feststellung über den Sitzverlust der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Ingrid Wadepohl
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Wadepohl die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer gemäß § 52 Abs 1 Ziffer 2 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Antrag werden keine Gender-Aspekte berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Wadepohl hat mit Schreiben vom 22.03.2017 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat im Stadtbezirk Linden-Limmer zum 01.04.2017 niederlegt. Gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.10
Hannover / 25.04.2017