Anfrage Nr. 15-0954/2010:
Kattenbrookstrift + Laatzener Straße – Welches ist die eigentliche Hauptverkehrsstraße?

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Kattenbrookstrift + Laatzener Straße – Welches ist die eigentliche Hauptverkehrsstraße?

Die Straßen „Kattenbrookstrift“ und „Emmy-Noether-Allee“ (östlicher Teil) sind im Flächennutzungsplan als Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen, aber eine entsprechende wegweisende Beschilderung ist nicht vorhanden. Die Laatzener Straße ist im Flächennutzungsplan nicht als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen, jedoch in eine örtliche und überörtliche wegweisende Beschilderung einbezogen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Gründe liegen dafür vor, dass der o. g. Straßenzug Kattenbrookstrift – Emmy-Noether-Allee die höhere Priorisierung gegenüber der Laatzener Straße besitzt, obwohl Beobachtungen eindeutig bestätigen, dass die Laatzener Straße faktisch die Funktion einer Hauptverkehrsstraße, also einer Straße mit einer eindeutig größerer Verkehrsbedeutung als dem v. g. Straßenzug, einnimmt, auch unterstützt durch die benannte wegweisende Beschilderung?
2. Wie ist der Stand der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen an der Laatzener Straße auf der Ostseite in Höhe der parallelen Enthorststraße?