Drucksache Nr. 15-0951/2015 S1:
Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0449/2015
Ausbringung von Gülle aus biologischer Landwirtschaft in Bereichen mit
angrenzender Bebauung
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.05.2015
TOP 9.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0951/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0449/2015
Ausbringung von Gülle aus biologischer Landwirtschaft in Bereichen mit
angrenzender Bebauung
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 13.05.2015
TOP 9.1.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das in Bereichen mit ortsnaher Bebauung und besonders in Gebieten, in denen
überwiegend Häuser mit kontrollierter Be- und Entlüftung stehen (z.B. Kronsberg), nur
das Ausbringen von Gülle aus biologischer Landwirtschaft erfolgen darf.

Entscheidung

Dem Vorschlag des Stadtbezirksrates wird nicht Folge geleistet.
Begründung:
Die Verwaltung teilt mit, dass für eine Infektionsmöglichkeit über die Atemwege mit MRSA-Erregern von ausgebrachter Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen - unabhängig ob aus konventioneller oder aber aus biologischer Landwirtschaft – keinerlei Anhaltspunkte und Indikatoren bekannt sind. Aus diesem Grund wurden bisher auch keine generellen Untersuchungen zur Infektion mit ausgebrachten Güllekeimen durchgeführt. Eine Infektion auf diesem Wege ist weder belegt, noch gar nachgewiesen.

Die Verwaltung hält aus diesen Gründen die Umsetzung des Vorschlags derzeit für entbehrlich