Antrag Nr. 15-0951/2015:
Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0449/2015
Ausbringung von Gülle aus biologischer Landwirtschaft in Bereichen mit
angrenzender Bebauung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zu Drucksache_Nr: 15-0449/2015
Ausbringung von Gülle aus biologischer Landwirtschaft in Bereichen mit
angrenzender Bebauung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Das in Bereichen mit ortsnaher Bebauung und besonders in Gebieten, in denen
überwiegend Häuser mit kontrollierter Be- und Entlüftung stehen (z.B. Kronsberg), nur
das Ausbringen von Gülle aus biologischer Landwirtschaft erfolgen darf.

Begründung

Berichte aus den öffentlich rechtlichen Medien (z.B. Report Mainz) berichten von einer
starken Kontaminierung von Fleisch mit MRSA Keimen. Die Veröffentlichung erfolgte
unter Berufung auf das Bundesministerium für Risikobewertung (BfR) und des Robert
Koch Instituts. Danach waren über 22% (Hähnchenfleisch) und 42% (Putenfleisch) der
Proben positiv. Ähnliche Belastungen sind bei Gülle, die in der konventionellen
Schweinemast (Massentierhaltung) anfällt, anzunehmen.
Bei Gülle aus der Bio-Landwirtschaft (z.B. Naturland u.Ä.) fällt das Risiko der
Kontaminierung mit MRSA-Keimen deutlich geringer aus.
Grund : Hier wird in der Tierhaltung weitestgehend auf die Verabreichung von
Antibiotika verzichtet.