Anfrage Nr. 15-0950/2009:
Hinterlieger der Lange-Feld-Straße 69

Inhalt der Drucksache:

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Hinterlieger der Lange-Feld-Straße 69

In der Stadtkarte werden drei Gebäude in einer Kleingartenfläche dargestellt – mit der Anschrift „Lange-Feld-Straße 69“ und einem angehängten Großbuchstaben (eigentlich Ausweis für eigenständige Wohnparzellen) belegt, deren zugehörige Grundstücke jetzt im Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes 1694 liegen. Die Gebäude scheinen zumindest zum Teil bewohnt, die Grundstücksflächen – auch im Umfeld – in der Hand einzelner, wohl nicht unbedingt nutzungsveränderungsbereiter Eigentümerinnen/Eigentümer zu sein.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welchen Status besitzen die in Rede stehenden, auch bewohnten Gebäude und Parzellen (Weiden, Gärten, Baumkulturen)?
2. In welcher Weise ist die Erschließung der Hinterliegergrundstücke geregelt?
3. In welcher Weise soll die Veränderung der Nutzung der benannten Grundstücke auch endgültig bewirkt werden, wie sie mit dem Bebauungsplanentwurf 1694 beabsichtigt ist?