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Halteverbot Isernhagener Straße
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der abgepollerten Fläche der Isernhagener Straße, direkt nach der Einmündung aus der Steinmetzstraße und vor der St. Joseph Kirche beidseitig Verkehrszeichen Nr. 283 (absolutes Halteverbot) auf zu stellen. Die Maßnahme ist ggf. durch ein auf die Fahrbahn aufgebrachtes Verkehrszeichen Nr. 283 zu flankieren.
Begründung
Durch parkende Autos wird fast dauerhaft eine Fahrspur der zweispurigen Isernhagener Straße blockiert. Der aus der Steinmetzstraße kommende Verkehr hat keinen Einblick in die Verkehrssituation, weder für die Rechts-vor-Links-Regelung, noch um selbst ein zu biegen. Das wilde Parken auf einer Fahrbahn als verkehrsberuhigte Maßnahme an zu sehen, wird der Gefahrensituation nicht gerecht, zumal der Verkehr auf dem kurzen Stück zwischen Steinmetzstraße und Dragonerstraße wegen der Ampel und der Rechts-vor-Links-Regelung ohnehin nicht schnell fließen kann.