Antrag Nr. 15-0948/2019:
Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS Nr. 15-0367/2019 Bürgerbeteiligung Namensfindung Hindenburgstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Zur Findung eines neuen Namens für die jetzige Hindenburgstraße wird folgendes Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt:

Alle Mieter*innen und Eigentümer*innen der Häuser/Wohnungen der Hindenburgstraße werden von Seiten der LHH angeschrieben. Dabei werden sie über das Verfahren aufgeklärt und um Namensvorschläge gebeten. Ebenso wird öffentlich dazu aufgerufen, Vorschläge zur Neubenennung bei der Landeshauptstadt einzureichen. Auch weitere Vorschläge können im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Dabei hält der Bezirksrat Mitte es im Sinne Arbeitserleichterung für die Verwaltung nicht für erforderlich, dass Vorschläge nur aus dem Bezirk Mitte für das weitere Verfahren berücksichtigt werden.

Die Stadtverwaltung bewertet diese Namen auf Umsetzbarkeit und klärt bei Persönlichkeiten deren Lebensweg.

Der Bezirksrat wählt aus den Namen einige, jedoch nicht mehr als sieben Namen aus, wobei vorrangig weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden sollen und stimmt mehrheitlich über den Namen ab.

Die Mieter*innen und Eigentümer*innen werden im Sinne § 28 VerwVfG angehört, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

Mit diesem Antrag stellt der Bezirksrat klar, dass das in der Begründung vorgeschlagene Vorgehen einer möglichen Bürger*innenbeteiligung aus der Drucksache Nr. 15-1464/2018 nicht weiterverfolgt wird.

Begründung


Nach NKomVG und der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover entscheidet der zuständige Stadtbezirksrat unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt über die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die ausschließlich in dem Stadtbezirk gelegen sind, Er ist von den Einwohner*innen des gesamten Bezirk gewählt und insofern auch deren Interessen verpflichtet. Ein neuer Name hat nicht nur Auswirkungen für die Anwohner*innen, sondern ist für die Stadt bzw. den Bezirk von Belang. Sollte dem Wunsch nach einer direkten Bürger*innenentscheidung entsprochen werden, müsste auch der gesamte Bezirk zur Abstimmung beteiligt sein. Dies steht jedoch in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand und ist daher abzulehnen. Genau solche Entscheidungen verantwortungsvoll zu fällen, ist Teil des zugewiesenen Mandats.

Da letztendlich der Bezirksrat über die Namensgebung entscheidet, ist es im Auswahlverfahren unerheblich, woher die Vorschläge im Einzelnen kommen und wäre mit einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung verbunden. Darüber hinaus kann jedes Mitglied des Bezirksrates ebenfalls Namensvorschläge einreichen, ohne über die Herkunft des Vorschlags Rechenschaft abgeben zu müssen.