Antrag Nr. 15-0944/2014:
Nichtbeachtung des Durchfahrverbotes im Bereich Clemensstraße

Inhalt der Drucksache:

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Nichtbeachtung des Durchfahrverbotes im Bereich Clemensstraße

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:
Die Verwaltung trifft Vorkehrungen, die für Kfz das Durchfahrverbot der Clemensstraße vom Kanonenwall her Richtung Leibnizufer gewährleisten.

Begründung

Vom Kanonenwall zum Leibnizufer hin ist das Befahren der Clemensstraße verboten. Nur in der Gegenrichtung kommt man vom Leibnizufer über die Clemensstraße zum Kanonenwall. Trotz des Durchfahrverbots kommt es relativ häufig vor, dass Autofahrer diesen Weg als Abkürzung nutzen, um ohne größere Umwege zur Roten Reihe oder zum Leibnizufer zu gelangen. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, die dort nicht mit einem Fehlverhalten rechnen müssen. Allerdings ist das Schild, das die Durchfahrt verbietet z.B. beim Abbiegen nicht besonders gut zu sehen.