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Die in der Sitzung des 09. September 2020 gestellte Anfrage mit der DS-Nr.
15-1777/2020 wurde damals zur Sitzung nicht beantwortet mit dem Hinweis der
Nachreiche. Nach Geschäftsordnung des Rates müsste eine solche Nachreiche
spätestens 10 Tage später erfolgen. Dies ist aber bis heute – 8 Monate später –
nicht geschehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wieso konnte die Anfrage bis heute nicht beantwortet w erden ?
2) Inwiefern ist die Vorgabe der GO des Rates für das Amt für Bezirksratsangelegenheiten verbindlich?
3) Wann werden die Antworten dem Bezirksrat endlich vermittelt ?