Anfrage Nr. 15-0942/2021:
Beantwortung der Anfrage DS-NR. 15-1777/2020 aus September 2020

Inhalt der Drucksache:

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Beantwortung der Anfrage DS-NR. 15-1777/2020 aus September 2020

Die in der Sitzung des 09. September 2020 gestellte Anfrage mit der DS-Nr.
15-1777/2020 wurde damals zur Sitzung nicht beantwortet mit dem Hinweis der
Nachreiche. Nach Geschäftsordnung des Rates müsste eine solche Nachreiche
spätestens 10 Tage später erfolgen. Dies ist aber bis heute – 8 Monate später –
nicht geschehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Wieso konnte die Anfrage bis heute nicht beantwortet w erden ?

2) Inwiefern ist die Vorgabe der GO des Rates für das Amt für Bezirksratsangelegenheiten verbindlich?

3) Wann werden die Antworten dem Bezirksrat endlich vermittelt ?