Antrag Nr. 15-0937/2022:
Entsiegelungsmaßnahmen auf Gewerbegrundstücken entlang der Hildesheimer Straße

Inhalt der Drucksache:

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Entsiegelungsmaßnahmen auf Gewerbegrundstücken entlang der Hildesheimer Straße

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird zur Prüfung aufgefordert, ob auf den Grundstücken Hildesheimer Straße 282, 282a und 284 alle nicht überbauten Flächen, insb. die eingefassten Schotterflächen (siehe Anlagen), einer zulässigen Nutzung unterliegen, die deren nicht erfolgte Begrünung begründet.

Liegt keine Begründung vor, wird die Verwaltung aufgefordert, zu veranlassen, dass die Grundstückseigentümer:innen für eine Begrünung gemäß § 9 (2) NBauO sorgen („Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind“).

Begründung


Die Schotterflächen auf den beiden Grundstücken unterliegen unseres Eindrucks nach keiner bestimmten Nutzung, die eine Ausnahme von der gesetzlichen Pflicht zur Begrünung rechtfertigt. Daher scheinen die Flächen geeignet für eine Entsiegelung, die als eine Maßnahme zur klimaangepassten Stadtplanung in der „Anpassungsstrategie zum Klimawandel für die Landeshauptstadt Hannover“ genannt wird (Informationsdrucksache Nr. 0933/2012). Die mit Entsiegelungs-maßnahmen einhergehenden Vorteile können u.a. in der Schaffung von Lebensräumen für Flora und Fauna, Verbesserung des Mikroklimas (geringeres Aufheizen der Fläche am Tag und Kaltluftentstehung in der Nacht) und Versickerung von Regenwasser liegen.