Drucksache Nr. 15-0937/2013:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-0937/2013
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Tegtmeyer-Dette die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Werden nicht berührt

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette hat mit Schreiben vom 12.04.2013 ihren Rücktritt aus dem Bezirksrat Ricklingen mit Wirkung zum 30.04.2013 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endete damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat am 30.04.2013 durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vomStadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.09 
Hannover / 02.05.2013