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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Tegtmeyer-Dette die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Tegtmeyer-Dette hat mit Schreiben vom 12.04.2013 ihren Rücktritt aus dem Bezirksrat Ricklingen mit Wirkung zum 30.04.2013 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endete damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat am 30.04.2013 durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vomStadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.09
Hannover / 02.05.2013