Anfrage Nr. 15-0935/2017:
Verbotswidrige Nutzung des Fußweges Ossietzkyring

Inhalt der Drucksache:

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Verbotswidrige Nutzung des Fußweges Ossietzkyring

Der Fußweg Ossietzkyring zwischen Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, etwa ab Mühlenberger Markt 3 bzw. Ossietzkyring 111 wird immer mehr als „Anlieferungsstraße“, insbesondere von Paketdiensten, angefahren über den Mühlenberger Markt, genutzt. Das Problem dabei: Die Wohnungsklingeln befinden sich auf der Seite des Fußweges, die Anfahrtsstraße liegt aber rückwärtig, also hinter den Wohnblöcken. Hier liegt die richtige Zufahrtstraße einschließlich eines Wendehammers. Die Nutzung des Fußweges vom Mühlenberger Markt aus hängt auch damit zusammen, dass die dort in Höhe des ökumenischen Zentrums installierten Schranken nie geschlossenen sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dass die o.a. Schranken ständig verschlossen bleiben (nur für Rettungsfahrzeuge zu öffnen) und der per Schild (am ökumenischen Zentrum) ausschließlich zum Mühlenberger Markt zugelassene Lieferverkehr anders geordnet wird?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, nicht so leicht zu öffnende Poller etwa in Höhe der Hausnummer Mühlenberger Markt 3 und dort ein Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ (Zeichen 250 nach StVO) aufzustellen?