Anfrage Nr. 15-0934/2019:
Umsetzung von Drs. 15-0833/2018 und Einbeziehung unseres Bezirksrates

Inhalt der Drucksache:

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Umsetzung von Drs. 15-0833/2018 und Einbeziehung unseres Bezirksrates

Mit Beschluss der Drucksache 15-0833/2018 durch den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode wurde die Verwaltung am 18.4.2018 aufgefordert, „eine Fahrradstraße in der Zuschlagstraße und in der Bleekstraße von der Zuschlagstraße bis zur Lothringerstraße“ einzurichten.

In der Entscheidung (Drs. 15-0833/2018 S1) zu diesem sehr begrüßenswerten Beschluss heißt es seitens der Verwaltung am 4.7.2018: „Dem Antrag wird insofern gefolgt, als dass die Prüfung der Eignung als Fahrradstraße für die Zuschlagstraße angeschoben worden ist. Für eine Entscheidung sind zahlreiche Elemente abzuprüfen. Im Rahmen der Prüfung wird eine Verkehrszählung durchgeführt und ausgewertet. Danach stehen noch weitere Arbeitsschritte an, die Teil der Prüfung sind. Die Realisierung wäre in 2019 möglich, eine positive Prüfung und entsprechende Haushaltsmittel vorausgesetzt.“

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Wann ist mit Ergebnissen dieser Prüfung zu rechnen und wird auch unser Bezirksrat Buchholz-Kleefeld über diese informiert (da die Zuschlagstraße die „Grenzstraße“ zwischen den Stadtbezirken 04, Buchholz-Kleefeld, und 06, Kirchrode-Bemerode-Wülferode, darstellt und sozusagen ‚zur Hälfte‘ auf dem Gebiet unseres Stadtbezirkes liegt)?
2. Ist bereits bekannt, ob für den Fall eines positiven Ausgangs der Prüfung entsprechende Haushaltsmittel zur Umsetzung des Beschlusses noch in diesem Jahr zur Verfügung ständen?
3. Ist die Umsetzung des Beschlusses im Falle eines positiven Ausgangs der Prüfung ein ‚Automatismus‘ oder bedarf es dann noch einer weiteren (Umsetzungs-)Drucksache?
- Wenn es einer weiteren Beschlussdrucksache bedarf: Wird unser Bezirksrat 04 auch über diese abstimmen (müssen)?
- Wenn die Fahrradstraße bei positivem Ausgang der Eignungsprüfung ‚automatisch‘ eingerichtet wird: Warum ist unser Bezirksrat 04 in diese Entscheidung dann überhaupt nicht eingebunden (gewesen), wenn doch die Zuschlagstraße genau die Grenze zwischen unserem Stadtbezirk und Kirchrode-Bemerode-Wülferode darstellt?