Drucksache Nr. 15-0931/2011 S1:
Dem Erhalt von Bäumen ist Vorrang zu gewähren
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2011
TOP 6.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0931/2011 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Dem Erhalt von Bäumen ist Vorrang zu gewähren
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2011
TOP 6.4.2.

Beschluss

Straßenbäume und Bäume in öffentlichen Grünanlagen sollen zukünftig nur noch dann gefällt werden, wenn ein Ersatz an gleicher Stelle möglich ist. Baumerhaltende Maßnahmen stehen dabei zwingend vor Fällungen. – Bei Standorten mit unzureichendem Abstand zu technischen Geräten oder Leitungen werden technische Maßnahmen angewandt, die dann Pflanzungen erlauben.

Entscheidung

Dem Antrag des Stadtbezirkrates kann teilweise Folge geleistet werden.

Die Prüfung für den Erhalt von Baumstandorten durch den Einsatz baulicher Maßnahmen wie Leitungsummantelungen und Leitungsverlegungen wird in Zukunft bei jedem entfallenden Standort systematisch durchgeführt und dokumentiert. Der Wunsch möglichst viele Baumstandorte zu erhalten entspricht sowohl den Vorgaben der Baumschutzsatzung als auch dem politischen Mehrheitswillen. In einer Einzelfallprüfung müssen alle Kriterien geprüft und untereinander gewichtet werden. Dieser Abwägungsprozess wird dokumentiert und auf Wunsch und Anfrage offen gelegt.