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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Dem Erhalt von Bäumen ist Vorrang zu gewähren
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2011
TOP 6.4.2.
Beschluss
Straßenbäume und Bäume in öffentlichen Grünanlagen sollen zukünftig nur noch dann gefällt werden, wenn ein Ersatz an gleicher Stelle möglich ist. Baumerhaltende Maßnahmen stehen dabei zwingend vor Fällungen. – Bei Standorten mit unzureichendem Abstand zu technischen Geräten oder Leitungen werden technische Maßnahmen angewandt, die dann Pflanzungen erlauben.
Entscheidung
Dem Antrag des Stadtbezirkrates kann teilweise Folge geleistet werden.
Die Prüfung für den Erhalt von Baumstandorten durch den Einsatz baulicher Maßnahmen wie Leitungsummantelungen und Leitungsverlegungen wird in Zukunft bei jedem entfallenden Standort systematisch durchgeführt und dokumentiert. Der Wunsch möglichst viele Baumstandorte zu erhalten entspricht sowohl den Vorgaben der Baumschutzsatzung als auch dem politischen Mehrheitswillen. In einer Einzelfallprüfung müssen alle Kriterien geprüft und untereinander gewichtet werden. Dieser Abwägungsprozess wird dokumentiert und auf Wunsch und Anfrage offen gelegt.