Antrag Nr. 15-0929/2019:
Rüge des Bürgermeisters Göbel wegen wiederholtem Verstoß gegen die Geschäftsordnung

Inhalt der Drucksache:

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Rüge des Bürgermeisters Göbel wegen wiederholtem Verstoß gegen die Geschäftsordnung

Antrag

Herrn Bürgermeister Göbel eine Rüge wegen wiederholtem Verstoß gegen die Geschäftsordnung auszusprechen.

Begründung


Herr Bezirksbürgermeister Göbel hat mir nach der polemischen ausfälligen Hetzrede des Herrn Alfermanns in der Bezirksratssitzung am 14.03.2019 – im Rahmen meines Antrages zum passiven Wahlrecht – das den Ratsmitgliedern in der Geschäftsordnung §16 Abs. 4 zustehende Rederecht und sogar die nach §16 Abs. 8 zustehende „persönliche Bemerkung“ verwehrt. Ein Geschäftsordnungsantrag „Schluss der Debatte“ ist weder gestellt noch abgestimmt worden. Damit wurde mir das Recht zur Gegenrede rechtswidrig genommen.

Wiederholt verstößt Bezirksbürgermeister Göbel gegen die Geschäftsordnung. Er schneidet mir und auch anderen Bezirksratsmitgliedern immer wieder das Wort ab, obwohl die mir in der Geschäftsordnung verbriefte Redezeit noch nicht abgelaufen ist. Er lässt Demonstrationen mit Plakaten im Besucherraum zu und geht nur sehr halbherzig, nach Aufforderung, dagegen an.

Da Herr Göbel die Neutralität, die mit seinem Amt als Bürgermeister eng verknüpft ist, wiederholt vermissen lässt, ist ihm nun eine Rüge auszusprechen.