Antrag Nr. 15-0929/2009:
Beidseitige Befahrbarkeit der Radwege auf der Göttinger Chaussee

Inhalt der Drucksache:

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Beidseitige Befahrbarkeit der Radwege auf der Göttinger Chaussee

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Radwege der Göttinger Chaussee sollen ab Kreuzungspunkt Wallensteinstraße bis zur Stadtgrenze nach Hemmingen in beiden Richtungen befahrbar sein.

Begründung

Durch die wenigen Querungshilfen über die Göttinger Chaussee und verbunden mit der Verwirrung, dass eine beidseitige Befahrbarkeit von der Schnabelstraße bis hinter die südliche Tillystraße und ab Friedhof bis zur Stadtgrenze erlaubt ist, wäre eine klare Regelung hinsichtlich der beidseitigen Befahrbarkeit für den gesamten Streckenverlauf wünschenswert. Diese Forderung wurde auch intensiv bei der Begehung der AG Verkehr der Integrativen Stadtteilarbeit Oberricklingen am 25.03.09 gefordert.