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Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates Nord an Familienzentrum Voltmerstraße 57c
für das Projekt "Hausaufgaben Unterstützung 1-4 Klasse; Förderung von Chancengleichheit; individuelle Lernförderung“
Antrag,
aus den Mitteln des Integrationsbeirates Nord werden 2.808,- € für das Projekt
„Hausaufgaben Unterstützung 1-4 Klasse; Förderung von Chancengleichheit; individuelle Lernförderung“ des Familienzentrums Voltmerstraße 57c. verwendet
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
In diesem Projekt gibt es keine geschlechtsspezifischen Besonderheiten. Es richtet sich an Schulkinder im Alter von 6-10 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11111 | Angelegenheiten der Stadtbezirke |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
€2,808.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€2,808.00) |
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Begründung des Antrages
Beantragt wird die Zuwendung für eine Hausaufgabenunterstützung, die über die normale Schulaufgabenhilfe hinaus geht. Der Hort des Familienzentrums betreut 21 Schulkinder im Alter von 6-10 Jahren. Aufgrund des hohen Migrantenanteils und denen damit einhergehenden Sprach- und Lernschwierigkeiten ist eine gezielte Förderung nötig. In der Grundschule und später in weiterführenden Schulen wäre es sehr wichtig die Kinder noch zusätzlich mit einer Honorarkraft zu unterstützen. Die Mitarbeiterinnen können lediglich eine Hausaufgabenbetreuung abdecken, für eine Chancengleichheit in der Schule ist allerdings intensive Nachhilfe notwendig.
Der Projektzeitraum erstreckt sich von Anfang Mai 2012 bis Ende April 2013. Die Gesamtkosten betragen nach dem Kostenplan 2.808,- €. Die Zuwendung wird für die Kosten einer einzustellenden Honorarkraft erbeten.
Der Integrationsbeirat Nord hat sich in seiner Sitzung am 18.04.2012 einstimmig dafür ausgesprochen, dem Projekt 2.808,- € zur Verfügung zu stellen (Kostenstelle/Finanzposition: 18620113-73180000).
Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat.
18.62.13
Hannover / Apr 20, 2012