Drucksache Nr. 15-0928/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abrissplanungen der Häuser in der Limmerstr. 98
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2011
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0928/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Abrissplanungen der Häuser in der Limmerstr. 98
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.05.2011
TOP 8.1.2.

Die Eigentümer der Gebäude in der Limmerstr. 98 sollen einen Abriss planen. Leider stehen die Gebäude nicht unter Denkmalschutz, obwohl dieser Haustyp (teils in Fachwerk ausgeführt) als typisch für die Gründerzeit der Straße gilt und nur noch wenige dieser Haustypen auf der Straße erhalten geblieben sind. – Sie wären daher als ein Zeugnis der Geschichte der Limmerstrasse möglichst zu erhalten. Im Vorderhaus hatte das „Fahrradgeschäft Herbert Aschemann“ seit über 80 Jahren seinen Sitz, in Hofanbauten waren Lagerräume untergebracht, im Hinterhaus wurde gewohnt. Im Rahmen der Sanierung Linden-Nord wurden mit dem Konzept der erhaltenden Erneuerung viele renovierungsbedürftige Häuser modernisiert und für eine zukunftsfähige Nutzung hergerichtet. – Nach Abschluss der Sanierung werden Eigentümer leider nicht mehr beraten um die ursprünglich begonnene Zielrichtung der behutsamen Erneuerung bei gleichzeitigem Erhalt der Gebäude fortzusetzen. Im Stadtteil gibt es großes Interesse an Gebäuden wie diesem, es scheint hier daher sinnvoll und nötig die verschiedenen Parteien zueinander zu bringen.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Sind der Verwaltung Abrisspläne für die Häuser in der Limmerstr. 98 bekannt?
2. Wurden mit den Eigentümern Gespräche geführt um einen Erhalt zu erreichen und falls nein, warum nicht?
3. Stehen die (Abriss-) Planungen im Zusammenhang mit den Planungen für die neuen Haltestellen (Niederflurvariante Erderstr.) oder wurden sie sogar von der Infra oder Üstra angeregt um so weitere Planungen zu erleichtern?

Antwort

Zu 1. und 2.:
Bei der Verwaltung ist am 26. April 2011 eine Bauvoranfrage für das Grundstück Limmerstraße 98 eingegangen. Im Vorfeld gab es ein Gespräch mit dem Antragsteller über die Bebaubarkeit des Grundstücks. In diesem Rahmen wurde auch über den Erhalt der Gebäude diskutiert. Der Antragsteller lehnt jedoch den Erhalt der Häuser aus wirtschaftlichen Gründen ab. Die Häuser stehen nicht unter Denkmalschutz und die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.


Der Antragsteller plant den Neubau eines Gebäudes mit sieben Wohneinheiten und einer Ladeneinheit im Erdgeschoss. Das geplante Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein und ist planungsrechtlich positiv zu bescheiden.

Zu 3.:
Die Planungen auf dem Grundstück Limmerstraße 98 sind privat motiviert und stehen in keinem Zusammenhang mit den Planungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnlinie 10.