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Während der Bezirksratssitzungen kommt es immer wieder zu Störungen aus dem Zuschauerraum in Form von „Buh-Rufen“ oder Applaus. Dieses Verhalten kann den ordnungsgemäßen Ablauf von Sitzungen erheblich beeinträchtigen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es gestattet, dass sich Zuschauer während einer Sitzung durch lautes Intervenieren bemerkbar machen?
2. Wie kann ein störungsfreier Ablauf der Sitzung durch den Bezirksbürgermeister durchgesetzt werden? Welche rechtlichen Mittel stehen ihm zur Verfügung?