Anfrage Nr. 15-0921/2019:
Fachspezifische digitale Software zur Dokumentation der Straßenkontrolle

Inhalt der Drucksache:

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Fachspezifische digitale Software zur Dokumentation der Straßenkontrolle

Auf die Anfrage des Bezirksrates aus der Sitzung vom 14.06.2018, in welchen Straßen in den letzten 12 Monaten Schäden festgestellt wurden, die Reparatur und Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich machten, erklärte die Verwaltung, dass eine Auflistung mit Kontrollergebnissen nicht geführt wird. Diese Aussage führte zu einer Rüge für die Verwaltung.

Zu unserem Erstaunen wurde auf den Antrag aus der Sitzung vom 13.09.2018 ein Straßenkataster einzurichten von der Verwaltung Folgendes mitgeteilt: "Seit 2017 erfolgt die Dokumentation der Straßenkontrolle digital, in einer fachspezifischen Software..." (1. Entscheidung Nr.15-2002/2018 S1)

Wir fragen nunmehr die Verwaltung:
1. Werden Fragen, wie die vorstehende vom 14.06.2018 in Zukunft beantwortet werden können?
2. In welchen Fällen werden Mängel von der Verwaltung als verkehrsgefährdend eingestuft?
3. Werden Schäden in Zukunft weitgehend so frühzeitig behoben, dass teure Grundsanierungen nur noch in Ausnahmefällen erforderlich werden?