Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-0919/2020 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 13.05.2020: Stadtbezirksrat Südstadt-Bult: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-0919/2020 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Anlass der Planaufstellung waren Bestrebungen, in der Hildesheimer Straße 15 eine Spielhalle zu eröffnen. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde am 14.01.2020 gestellt und am 06.04.2020 gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt. Diese Bauvoranfrage liegt zwar nicht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, aber auch hier hier besteht entsprechender Regelungsbedarf.
Spielhallen und Wettbüros stehen im engen Zusammenhang mit dem sogenannten „Trading-Down-Effekt“. Durch den hohen Ertrag solcher Vergnügungsstätten sind sie in der Lage, höhere Miet- und Kaufpreise zu zahlen als klassische Erdgeschossnutzungen wie Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, wodurch es zu einer Verdrängung dieser Nutzungen kommt. Aufgrund der dadurch entstehenden Einschränkung der Angebotsvielfalt in Verbindung mit dem durch mangelnde Akzeptanz gegenüber den oben genannten Vergnügungsstätten entstehenden nachbarschaftlichen Konflikten und den Imageverlust der betreffenden Gebiete wird dieser Verdrängungsprozess weiter beschleunigt.
Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des nördlichen zentralen Versorgungsbereiches der Hildesheimer Straße und einen Teilbereich des westlichen zentralen Versorgungsbereiches der Marienstraße im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Landeshauptstadt Hannover. Beide Versorgungsbereiche münden auf den Aegiedientorplatz. Der Schutz dieser Zentren genießt hohe Priorität.
Aus diesen Gründen sollen spielorientierte Vergnügungsstätten (Spielhallen und Wettbüros) sowie Bordelle im Geltungsbereichen dieses Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren weiterführen zu können.