Anfrage Nr. 15-0919/2018:
Anleinpflicht für Hunde

Inhalt der Drucksache:

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Anleinpflicht für Hunde

Nach verschiedenen Pressemitteilungen der Tageszeitungen besteht seit dem 1. April wegen
der Brut- und Setzzeit wieder allgemein die Hunde-Anleinpflicht. Im Bereich des Klosters
Marienwerder befanden sich bisher unter den jeweiligen Schildern „Landschaftsschutzgebiet“
Zusatzschilder mit dem Hinweis „Hunde bitte an der Leine führen!“, konkret an der Leine in
Höhe des Klosters und an der Verlängerung des Augustinerwegs -Fuß-/Radweg nach Letter.
Diese Zusatzschilder wurden Ende März 2018 entfernt.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Warum wurden die Zusatzschilder entfernt?
2. Kann damit gerechnet werden, dass die entfernte Zusatzbeschilderung wieder unter
den „Landschaftsschutzgebiet“-Schildern angebracht wird?