Anfrage Nr. 15-0915/2017:
Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern

Inhalt der Drucksache:

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Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern

Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO bzw. der
Verwaltungsvorschriften VwV-StVO) regelt, dass vor besonders sensiblen
Einrichtungen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten,
allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte
Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern strecken bezogen
Tempo 30 einzuführen ist.

Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit von 30 km/h sind besonders zu begründen.
Diese Möglichkeit greift bei bisher mit Tempo 50 klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen),
soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im
Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist.

Demnach ist auch bei Straßen im Nahbereich von diesen sensiblen Einrichtungen,
die bisher mit Tempo 50 befahrbar sind, eine Reduzierung der zulässigen
Geschwindigkeit in Betracht zu ziehen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche von der Änderung der StVO betroffenen sensiblen Einrichtungen
existieren an Straßen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder
im Nahbereich solcher Straßen im Stadtbezirk Nord? (Bitte um eine Auflistung)

2. Wie viel Zeit wird die Stadt für die Umsetzung der Novelle im Bezirk Nord
benötigen?