Antrag Nr. 15-0914/2020:
Anpassung des Verfahrens zur Umbenennung der General-Wever-Straße

Inhalt der Drucksache:

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Anpassung des Verfahrens zur Umbenennung der General-Wever-Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Coronakrise war der Termin für die am 12. Mai vorgesehene Informationsveranstaltung zur General-Wever-Straße
(Ds 15-3241/2019 N1) nicht mehr zu halten. Daher ist eine Anpassung des Verfahrens zur Umbenennung der General-Wever-Straße erforderlich. Der Beschluss wird daher wie folgt modifiziert/ergänzt, bleibt im Übrigen jedoch bestehen:

1. Der Stadtbezirksrat richtet sich zeitnah nach diesem Beschluss mit einem Schreiben an die Anlieger*innen der General-Wever-Straße. Mit dem Schreiben beginnt die formelle Einwohner*innenbeteiligung im Rahmen der Neubenennung.

2. Das Schreiben enthält neben einem Auszug aus dem Abschlussbericht des Beirats „Wissenschaftliche Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten in Hannover“ zur Person Walther Wever und dem Beschluss des Stadtbezirksrates zur Umbenennung (Ds 15-2035/2019 N1) samt Begründung darüber hinaus die Möglichkeiten für Anlieger*innen, a) Namensvorschläge zu machen und b) sich für eine Beteiligungsveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneter Form (ggf. auch als Online-Format) auszusprechen.

3. Gehen beim Stadtbezirksrat mindestens 30 Interessensbekundungen von Anlieger*innen zur Durchführung einer Beteiligungsveranstaltung ein, führt dieser bis Ende des Jahres 2020 eine entsprechende Veranstaltung durch. Teilnehmen können an der Veranstaltung alle Einwohner*innen des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide.

4. Die Frist für Rückmeldungen durch Anlieger*innen endet 8 Wochen nach Versendung des Schreibens.

5. Der Stadtbezirksrat erstellt nach Ablauf der Frist für Rückmeldungen aus allen eingegangenen Namensvorschlägen zeitnah eine großzügige Liste der aussichtsreichsten Vorschläge (maximal 20), welche die Zahl der Nennungen einzelner Vorschläge als einen Faktor berücksichtigt. Die Verwaltung prüft alle verbliebenen Namensvorschläge auf ihre formale Zulässigkeit.

6. Die Ausrichtung der Veranstaltung wird unter dem Tagesordnungspunkt 6 dahingehend verändert, dass die Einwohner*innen im Rahmen eines noch näher zu bestimmenden Rankingverfahrens Namensvorschläge priorisieren bzw. sich für einen Namen aussprechen können. Der Stadtbezirksrat wird dieses Votum der Einwohner*innen – obgleich formal nicht bindend – in seine finale Entscheidung zur Umbenennung der General-Wever-Straße einbeziehen.

Begründung

Erfolgt mündlich.