Anfrage Nr. 15-0913/2020:
Rückerstattung von im Voraus geleisteten Gebühren für die Gewerbetreibenden im Stadtbezirk Südstadt- Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Rückerstattung von im Voraus geleisteten Gebühren für die Gewerbetreibenden im Stadtbezirk Südstadt- Bult

In der jetzigen Situation können viele Angebote aufgrund der notwendigen Allgemeinverfügungen und Verordnungen nicht so wie gewohnt in Anspruch genommen werden. Die sonst gut wahrgenommenen Angebote und Dienstleistungen der Gewerbetreibenden im Stadtbezirk Südstadt-Bult können nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Gibt es seitens der Stadt Bestrebungen die im Voraus gezahlten Gebühren wieder zu erstatten (vielleicht auch teilweise), da diese noch vor der jetzigen Krise entrichtet wurden und deren Ausmaß derzeitig nicht absehbar ist?
2. Müssen die jeweiligen Gewerbetreibenden selbst tätig werden, um Rückerstattungen zu beantragen?