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Feststellung über den Sitzverlust eines Bezirksratsmitgliedes des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Malte Lückert die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Sind nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Lückert hat mit Schreiben vom 13. März 2019 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Misburg-Anderten zum 31.03.2019 niederlegt. Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.05
Hannover / 20.03.2019