Drucksache Nr. 15-0909/2010 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen auf dem Stadtfriedhof Seelhorst
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 06.05.2010
TOP 9.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0909/2010 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen auf dem Stadtfriedhof Seelhorst
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 06.05.2010
TOP 9.2.2.

Auf dem Stadtfriedhof Seelhorst wurden in den Parzellen 19 und 64 bis 66 unlängst zahlreiche Bäume gefällt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Aus welchem Grund wurden die Bäume gefällt und hat die Friedhofs- verwaltung eine Genehmigung für Baumfällungen entsprechend der Baum- schutzsatzung einzuholen?
2. Sind Ersatzpflanzen für die gefällten Bäume vorzunehmen?
Wenn ja, wo sind diese geplant und werden hierzu ggf. friedhofstypische
Baum-/ Straucharten, wie Weißdorn oder Pfaffenhut, verwendet?
3. Ist ein Verbleib von Alt- und Totholz auf der Fläche des Stadtfriedhofs für den Erhalt des Lebensraumes verschiedener Tierarten, wie dem Grün- oder Buntspecht, geplant?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Bäume in den Friedhofsabteilungen 19 / 64 / 66 waren z.T. schon mehr als 50 % abgestorben bzw. hatten einen starken Pilz- / Fäulebefall.

Alle Bäume auf den städtischen Friedhöfen werden jährlich von geschulten Mitarbeitern kontrolliert und das Ergebnis schriftlich dokumentiert. Bäume, die krank bzw. stark geschädigt sind, werden nochmals von einer übergeordneten friedhofseigenen Baumkolonne geprüft, um festzustellen, ob die Rettung des Baumes durch Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen möglich ist. Die Bäume, bei denen keine Rettung mehr besteht, werden in einer Baumfällliste erfasst. Diese Liste wird über die Sachgebietsleitung der Technischen Zentrale der Friedhöfe an den Bereich Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz „Baumschutz“ weitergeleitet.






Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Ersatzpflanzungen werden auf den städtischen Friedhöfen laufend vorgenommen. Die Standorte dafür werden einzeln ermittelt und nach Möglichkeit mit heimischen Bäumen vorgenommen.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Die Friedhofsverwaltung prüft derzeit, ob ein Teil des Alt- und Totholzes künftig in den extensiv gepflegten Friedhofsteilen verbleiben kann. Dabei ist zu berück-sichtigen, dass von den Nutzungsberechtigten der Grabstätten gemäß Friedhofssatzung erwartet wird, dass die Gräber gärtnerisch gepflegt sind. Entsprechend wird auch von der Friedhofsverwaltung erwartet, dass die Anlagen in der Nähe von Grabstätten intensiv gepflegt sind. Die Bereiche für extensive Pflege und Förderung von Lebensräumen im Totholz müssen daher gezielt ausgewählt werden.