Anfrage Nr. 15-0908/2020:
Grundversorgung mit Spielplätzen in Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Grundversorgung mit Spielplätzen in Südstadt-Bult

Durch die momentane Sperrung von Spielplätzen kommt es auf Grünflächen und im
angrenzenden Stadtwald im Stadtbezirk zu großem Kinderaufkommen. Diese sind als
Ausweichflächen auch dringend notwendig, um überschüssige Energie abzubauen und das
innere Gleichgewicht der Kinder zu stabilisieren. Angesicht des großen Anteils an Familien
mit Kindern in der Südstadt-Bult ist es deshalb auch zukünftig wichtig ausreichende
Spielflächen und Spielplätze vorzuhalten.
Mit der Drucksache Nr. 1775/2009 „Orientierungswerte zur Berücksichtigung des Bedarfs an
Spielflächen für Kinder und Jugendliche im kommunalen Einflussbereich” hat der Rat einen
Wert von 2,55 m² je Einwohner*in als Spielplatzfläche beschlossen. In der Bezirksratssitzung
am 19.02.2020 hat die zuständige Mitarbeiterin aus dem Fachbereich „Umwelt und
Stadtgrün” anschaulich dargestellt, dass in dem Bereich des Schmuckplatzes dieser Wert
nicht erreicht wird und somit eine Unterversorgung an Spielplätzen herrscht.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Ist die Versorgung mit Spielplätzen und Spielplatzflächen im gesamten Stadtbezirk
gewährleistet und entspricht damit dem o. g. Ratsbeschluss (DS 1775/2009)?

2. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wo sind unterversorgte Bereiche und welche
Maßnahmen muss die Verwaltung ergreifen, um diese Missstände zu beheben?

3. Könnte die Bauaufsichtsbehörde Eigentümer*innen in solch unterversorgten
Wohnquartieren gemäß NBauO § 9 Abs. 3 die Herstellung von
Kleinkinderspielplätzen auf dem jeweiligen Privatgrundstück auferlegen?