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Zuwendung für AWO Kita Schleswiger Straße
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: AWO Kita Schleswiger Straße
Betrag: 1.750,45 €
Verwendungszweck: „Schaukel und Sicherheitsfallschutzmatte“
(Beihilfe Nr. 19/2026)
Grundlage für die Entscheidung ist der am 20.04.2026 gestellte Antrag.
Begründung
Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt. Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht. Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.