Anfrage Nr. 15-0907/2004:
Spielhochebenen in Kindertagesstätten im Innen- und Außenbereich

Inhalt der Drucksache:

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Spielhochebenen in Kindertagesstätten im Innen- und Außenbereich

Anfrage

Die hannoversche Tagespresse und das Fernsehen hat Mitte April von einer Entscheidung der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover berichtet, dass aus Gründen der vermuteten Nichterreichbarkeit erhöhter Spielebenen durch behinderte Kinder in Zukunft keine Hochebenen mehr in Gruppenbereichen zulässig sind oder bei Neu- bzw. Ersatzbauten die von Kindern beliebten Spielstandards nicht mehr eingebaut werden.

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gefragt:

1. Ist die Entscheidung nach fachlicher Rücksprache mit dem Landesbeauftragten für Behinderte oder mit Fachleuten der Behindertenarbeit (z.B. der Lebenshilfe) getroffen worden?
2. Wir die Verwaltung die Entscheidung gegen Spielhochebenen aufrechterhalten, obwohl das Echo in der Öffentlichkeit – Presse, Fernsehen, Kindertagesstättenträger – ausnahmslos keine Befürwortung der Verhinderungsentscheidung für Spielebenen erkennen lässt?
3. Wird die Verwaltung – logischerweise – Spielhochebenen der Kletterkombinationen auf den Außenspielanlagen der sozialpädagogischen Einrichtungen oder auf öffentlichen Spielplätzen wegen der Nichtbenutzbarkeit von behinderten Kindern nunmehr auch abbauen lassen?