Antrag Nr. 15-0906/2022:
Änderungsantrag zur DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur DS 0081/2022 Fernwärmesatzung Hannover

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die oben genannte Drucksache wird wie folgt geändert:
Es wird wohlwollend geprüft, ob die in Anlage 1 der Fernwärmesatzung der Lageplan dahingehend ergänzt werden können, dass auch die zwischen folgenden Straßen liegenden Gebiete in Herrenhausen-Stöcken als Versorgungsgebiet der Fernwärmeversorgung ausgewiesen wird:
Teilgebiet 1: B6 (ab Höhe Stöckener Bach) bis Einmündung Stöckener Straße, Stöckener Straße bis Hogrefestraße, entlang der Hogrefestraße bis Osterwalder Wende, Osterwalder Wende (beidseitig), Hohensteinweg bis Eichsfelder Straße, Eichsfelder Straße bis Buschriede, Buschriede bis Gemeindeholzstraße, Gemeindeholzstraße (von Buschriede bis Am Stöckener Bach)
Teilgebiet 2: B6 / Westschnellweg (ab Einmündung Stöckener Straße bis Einmündung Herrenhäuser Straße), Herrenhäuser Straße bis Einmündung Schaumburgstraße, Schaumburgstraße bis Culemeyertrift, entlang des Bahndamm bis Bahnhof Leinhausen, Elbestraße (von Stöckener Straße bis Osnabrücker Straße), Osnabrücker Straße (von Elbestraße bis Bremer Straße), Bremer Straße (von Osnabrücker Straße bis Einbecker Straße), Einbecker Straße (von Bremer Straße bis Fuhsestraße), Fuhsestraße (von Einbecker Straße bis Stöckener Straße), Stöckener Straße (von Fuhsestraße bis Einmündung in B6)
Teilgebiet 3: Vinnhorster Weg (von Am Herrenhäuser Bahnhof bis Am Fuhrenkampe), Am Fuhrenkampe (von Vinnhorster Weg bis Bahndamm), Bahndamm (von Am Fuhrenkampe bis Gretelriede), Zellerfelder Allee (von Gretelriede bis Entenfangweg), Am Herrenhäuser Bahnhof (von Entenfangweg bis Vinnhorster Weg entlang des Bahndamms).

Begründung

Der Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken ist in weiten Teilen eng besiedelt und ist für den Ausbau von Fernwärmeleitungen besonders gut geeignet, weil der teure Leitungsbau sich nur durch die Abnahme von großen Wärmemengen wirtschaftlich darstellen lässt. Bei dem mit diesem Änderungsantrag ergänzten Satzungsgebiet ist die Besiedelungsstruktur nahezu identisch wie in den Wohngebieten anderer Stadtbezirke und damit ebenfalls für die Fernwärmenutzung geeignet.
Fernwärme ist eine klimaschonende Energieversorgung, die durch die zukünftige Umstellung auf erneuerbare Energien noch klimafreundlicher wird. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen die heute überwiegend mit Gas beheizten Wohnungen ersetzt werden. Es besteht ein allgemeiner Konsens unter Expert*innen, dass Fernwärme neben Energieeinsparmaßnahmen in dicht besiedelten Gebieten für die notwendige Wärmewende am geeignetsten ist.
Aktuell zeigt sich ebenfalls, dass die Abhängigkeit von Gasimporten verringert werden muss. Es besteht einerseits die Gefahr, dass wirkungsvolle Sanktionen aufgrund von notwendigen Gasimporten nicht durchgeführt werden können. Andererseits besteht ebenfalls die Gefahr, dass ein drohendes Embargo eines Lieferlandes die Versorgungssicherheit beeinträchtigen kann.
Nach Auskunft von Enercity besteht auch außerhalb von Satzungsgebieten die Möglichkeit einen Fernwärmeanschluss zu beantragen. Allerdings besteht dann kein Anspruch auf Förderung des Fernwärmeanschlusses, was in den meisten Fällen zu unzumutbaren Kosten für die Antragstellenden führt. Durch eine Aufnahme weiterer Teile des Stadtbezirks in das Satzungsgebiet hätten große Teile der Einwohner*innen einen Anspruch auf Förderung.
In Teilen der oben genannten Gebietes gibt es schon Fernwärmeanschlüsse.
Da die Fernwärme bereits heute und auch zukünftig im Stadtbezirk von Enercity erzeugt wird, laufen bereits Fernwärmeleitungen durch den Stadtbezirk und insbesondere durch Teile der im Antrag genannten Gebiete, so dass die Erweiterung des Satzungsgebiets angezeigt ist.