Antrag Nr. 15-0906/2005:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur DS 0603/2005 - Schulbezirkssatzung

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur DS 0603/2005 - Schulbezirkssatzung

Antrag,

folgende Änderung zu beschließen:

Anlage 1 Zur Drucks. Nr. 0603/2005
§ 3 Abs. 3
Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marienwerder oder des hannoverschen Teils des Schulbezirks der Grundschule Saturnring (Garbsen) können wahlweise die Hauptschule Garbsen oder eine Hauptschule im Stadtgebiet Hannovers besuchen.

§ 4 Abs. 3
Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marienwerder oder des hannoverschen Teils des Schulbezirks der Grundschule Saturnring (Garbsen) können wahlweise die Realschule Garbsen oder eine Realschule im Stadtgebiet Hannovers besuchen.

§ 5 Abs. 4
Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marienwerder oder des hannoverschen Teils des Schulbezirks der Grundschule Saturnring (Garbsen) können wahlweise das Johannes- Kepler-Gymnasium der Stadt Garbsen oder ein Gymnasium im Stadtgebiet Hannovers besuchen.

Begründung