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Zuwendung für Austausch gGmbH
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Austausch gGmbH
Betrag: 1.200,00 €
Verwendungszweck: „Ostersegen in der Tüte“
(Beihilfe Nr. 17/2026)
Grundlage für die Entscheidung ist der am 19.03.2026 gestellte Antrag.
Begründung
Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt. Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht. Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.