Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
A n f r a g e gem. § 14 Geschäftsordnung des Rates der
Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung
des Stadtbezirksrates am 02.05.2012
Auswaschungen Buchholzer Straße
Höhe Scholandstraße bis Schierholzstraße
Vor weniger als zwei Jahren wurde die Fahrbahndecke der Buchholzer Straße erneuert.
Nunmehr sind auf dieser zwischen der Scholandstraße und der Schierholzstraße am
Straßenrand Auswaschungen deutlich erkennbar, die die Qualität und den Zustand
der Straße verschlechtern.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die Verschlechterung des Zustandes der Straße bekannt?
2. Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um die Fahrbahndecke
zu erhalten und vorhandene Auswaschungen zu kompensieren?
Die Fahrbahnschäden auf der Buchholzer Straße resultieren aus einer Baumaßnahme deren Auftraggeber die Infrastrukturgesellschaft der Region Hannover (infra) ist. Bei der Bauausführung sind Baumängel aufgetreten, deren Beseitigung zwischen Auftraggeber und der ausführenden Baufirma zu klären sind.
Antwort der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
zu Frage 2:
Ein Teil der Mängel wurde durch die Baufirma beseitigt. Bei einigen Mängeln bestreitet die Baufirma ihre Pflicht die Mängel zu beseitigen. Insofern handelt es sich um ein offenes Verfahren der Vertragsabwicklung, zu dem sich die infra noch nicht abschließend äußern kann.