Drucksache Nr. 15-0904/2011 N1 S1:
Lärmdämmung Gleisanlagen Stadtbahn Pyrmonter Straße/Springer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.05.2011

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1. Entscheidung
15-0904/2011 N1 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Lärmdämmung Gleisanlagen Stadtbahn Pyrmonter Straße/Springer Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.05.2011

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, bei den zuständigen Stellen zu fordern, dass bei den neuen und den schon verlegten Gleisanlagen eine Lärmdämmung mit eingebaut wird (z.B. Rollrasen). In der Querung Pyrmonter Straße wird eine Schwingungsdämmung zwischen Gleisauflage und Betongrundplatte eingebaut

Entscheidung

Bei der Gleisanlage im Zuge der Wallensteinstraße handelt es sich um eine genehmigte Betriebsanlage, die in regelmäßigen zeitlichen Abständen erneuert werden muss. Derartige Erneuerungen im Rahmen der Instandhaltung sind Teil der Betriebspflicht nach Personenbeförderungsgesetz, der ein Verkehrsunternehmen unterliegt. Bei notwendig werdenden Erneuerungen wird lediglich die vorhandene Gleisanlage ausgebaut und gegen eine gleichartige neue Anlage im gleichen Standard ausgetauscht.

Im Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Hannover und der Infra ist geregelt, dass höherwertige Standards immer dann akzeptiert werden, wenn derjenige, der diesen Standard fordert, die Mehrkosten übernimmt. Sollte also der Wunsch bestehen, das Gleis nachträglich mit Rasen auszustatten, so wäre dies nur möglich, wenn die Stadt die entstehenden Mehrkosten trägt.

Allerdings würde eine Eindeckung des Gleises mit Rasen nicht zu einer spürbaren Lärmreduzierung führen. Die Rechenvorschrift der 16. Verordnung zum Bundesemmissionsschutzgesetz gibt für Rasengleis und Schottergleis Korrekturfaktoren vor, die sich um 2 dB(A) unterscheiden und kaum wahrnehmbar sind. Auch Quietschen würde durch eine Raseneindeckung nicht verringert. Quietschen entsteht im Wesentlichen am Rad und das würde durch eine Raseneindeckung nicht beeinflusst.

Die Querung Pyrmonther Straße war nicht Teil der Instandhaltungsmaßnahme, so dass hier, unabhängig von einer Übernahme der Mehrkosten durch die Landeshauptstadt Hannover, keine Änderungen vorgenommen werden können.