Durch Meldungen in Presse und Fernsehen ist bekannt geworden, dass die Verwaltung gegenüber Kinder-tagesstätten die Einhaltung der Vorschriften des § 48 der Niedersächsischen Bau Ordnung ( NBauO) verlangt hat und dabei insbesondere das Vorhanden-sein von Hochebenen und Barrieren beanstandet hat. Dabei soll es zur Aberkennung des Rechts zur Auf-nahme behinderter Kinder gekommen sein.Ich frage daher die Verwaltung :
1.) Sind auch Kindertagesstätten im Stadtbezirk 6 von derartigen Massnahmen betroffen ?
2.) Werden die Vorschriften des § 48 NBauO auch an-gewandt, wenn die Kindertagesstätte keine behinderten Kinder hat ?
3.) Wie schätzt die Verwaltung den pädagogischen Wert von Hochebenen in Kindertagesstätten ein ?