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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherr Béla Mokrys
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherr Béla Mokrys die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Mitte gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 8 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Diese werden nicht berührt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Diese werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Mokrys trat zum 15.04.2026 eine hauptberufliche Beschäftigung bei der Landeshauptstadt Hannover an.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 8 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.01 BRB
Hannover / Apr 28, 2026