Drucksache Nr. 15-0899/2019 S1:
Verbreiterung Schutzstreifen Hannoversche Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.06.2019
TOP 11.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0899/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG

Verbreiterung Schutzstreifen Hannoversche Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 05.06.2019
TOP 11.1.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, den Fahrrad-Schutzstreifen auf der Hannoverschen Straße zwischen den Einmündungen am Forstkamp und Heinrichstr in beiden Fahrtrichtungen auf das vorgeschriebene Regelmaß von 1,5 Meter verbreitern, in die Mitte der Richtungsfahrstreifen verlegen zu lassen und auf diesem Teilstück zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.

Bei der Verschwenkung des Schutzstreifens in Richtung Fahrstreifenmitte soll dem übrigen Verkehr dabei unmissverständlich signalisiert werden, dass der Radverkehr an dieser Stelle Vorfahrt bzw. Vorrang hat.

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.

Die Hannoversche Straße ist im Straßennetz der Landeshauptstadt Hannover als Hauptverkehrsstraße bzw. Straße des Vorbehaltsnetzes ausgewiesen.

Die straßenverkehrsrechtliche Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsreduzierung im Streckenbereich anzuordnen, besteht ausschließlich bei besonderer Schutzbedürftigkeit durch sensible Bereiche wie Schulen, Kindertagesstätten oder Altenheimen. Dies ist im vorgeschlagenen Streckenabschnitt nicht der Fall.

Die Möglichkeit, den Schutzstreifen für Radfahrende in der Fahrbahnmitte in der Fahrbahnmitte zu markieren, besteht alleine schon aus Sicherheitsgründen damit nicht.