Antrag Nr. 15-0899/2019:
Verbreiterung Schutzstreifen Hannoversche Straße

Inhalt der Drucksache:

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Verbreiterung Schutzstreifen Hannoversche Straße

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Fachbereiche anzuweisen, den Fahrrad-Schutzstreifen auf der Hannoverschen Straße zwischen den Einmündungen am Forstkamp und Heinrichstr in beiden Fahrtrichtungen auf das vorgeschriebene Regelmaß von 1,5 Meter verbreitern, in die Mitte der Richtungsfahrstreifen verlegen zu lassen und auf diesem Teilstück zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen.

Bei der Verschwenkung des Schutzstreifens in Richtung Fahrstreifenmitte soll dem übrigen Verkehr dabei unmissverständlich signalisiert werden, dass der Radverkehr an dieser Stelle Vorfahrt bzw. Vorrang hat.

Begründung

Der derzeit angelegte Schutzstreifen ist viel zu schmal und entspricht bei weitem nicht den Mindestanforderungen an Radverkehrsanlagen. Statt die Radfahrenden zu schützen, verleitet er Kraftfahrer*innen dazu, den vorgeschriebenen Überholabstand von 1,5 bis 2 m erheblich zu unterschreiten, da sie sich an der Linienführung orientieren und den Schutzstreifen fälschlich als eigenen Fahrstreifen wahrnehmen. Durch die schmale Fahrbahn und die durchgezogene Mittellinie ist ein vorschriftsmäßiges Überholen von Fahrrädern mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf diesem kurzen Teilstück grundsätzlich nicht möglich.

Um die Problemstelle in der Kurve allen Verkehrsteilnehmer*innen zu verdeutlichen, soll der Schutzstreifen dort deutlich gekennzeichnet und auf die Mitte der Fahrbahn verlegt werden. Der Einfahrtsbereich ist dabei so zu gestalten, dass einscherende Radfahrende gut zu erkennen sind und dass die hier geltenden Vorrang- bzw. Vorfahrtsregeln zugunsten des Radverkehrs klar signalisiert werden, beispielsweise durch die Anweisung „Vorfahrt beachten“ für die durchgehende Fahrbahn oder ähnliche Maßnahmen.

Eine Verringerung der Geschwindigkeit auf 30 km/h erhöht die Sicherheit weiter, da die Differenzgeschwindigkeit zwischen Kraft- und Radverkehr dadurch erheblich reduziert wird und damit das Konfliktpotenzial sinkt.