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Geh- und Radweg Celler Straße
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung sorgt dafür, dass auf dem getrennten Rad-/ Fußweg Celler Straße, hinter der Einmündung Goseriede, in Geh-/ Fahrtrichtung Herschelstraße, wieder eine sichere Nutzung für Fuß- und Radverkehr möglich ist. Dies soll entweder durch eine Verschiebung der Baustellenabsicherung oder eine Anpassung der Beschilderung erfolgen.
Begründung
Derzeit befindet sich im Bereich der Celler Straße ein getrennter Fuß- und Radweg (siehe anliegende Fotos). Durch die Errichtung der Baustellenabsicherung für das Gelände des ehemaligen Postscheckamtes ist der Fußweg jedoch nicht begehbar und der Fußverkehr ist gezwungen, auf den Radweg auszuweichen. Mangels Beschilderung kommt es häufig zu gefährlichen Situationen, da der Radverkehr bevorrechtigt ist. Insbesondere bei der Nutzung von Kinderwägen, Rollstühlen und Rollatoren kommt es zu Beinaheunfällen. Um einen sicheren Fußweg zu gewährleisten, ist entweder die Baustellenabsicherung zu verschieben oder eine Beschilderung mit VZ 240 StVZO vorzunehmen. Die Kennzeichnung als gemeinsamer Fuß- und Radweg (VZ 240) bedeutet weiterhin eine Benutzungspflicht für Radfahrende, während Fußgänger den Weg ebenfalls nutzen dürfen. Beide Gruppen müssen gegenseitig Rücksicht nehmen, wobei Radfahrende die Geschwindigkeit anpassen und Fußgänger nicht behindern dürfen.